§ 27 Abs 5 BWG (Großveranlagung; Verbot des Überschreitens von 40 vH der anrechenbaren Eigenmittel durch eine einzelne Großveranlagung)
§ 97 Abs 1 Z 6 BWG (Pönalezinsen; 2 vH der Überschreitung der Großveranlagungsgrenzen gem § 27 Abs 5 ; Begründungspflicht, erforderliche Sachverhaltsfeststellungen)