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VwGH 22. 3. 1999, 96/17/0007 (GELD-, KREDIT-, BÖRSE-, BANKWESEN)

JudikaturGELD-, KREDIT-, BÖRSE-, BANKWESENZfV 2000/1484ZfV 2000, 630 Heft 4 v. 6.9.2000

§ 27 Abs 2 BWG (Großveranlagung, wenn 15 vH der Eigenmittel überschreitet und mindestens 7 Mio S beträgt; gerundete Eigenmittelbeträge)

VwGH 22.03.1999, 96/17/0007

1. Nach § 27 Abs 2 BWG idF vor BGBl I 1998/126 liegt eine Großveranlagung dann vor, wenn die Summe der Buchwerte der Veranlagungen … mindestens 7 Mio S beträgt. Wird somit der Betrag von 7 Mio S (genau) erreicht, liegt (unter der Voraussetzung der übrigen Merkmale) eine Großveranlagung vor.

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