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VwGH 11. 6. 1999, 99/19/0044 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2000/1472ZfV 2000, 623

§ 21 Abs 3 FrG 1997 (Familiennachzug; Drittstaatsangehörige; unmündiger Minderjähriger; Diskriminierung mündiger Minderjähriger, keine)

VwGH 11.06.1999, 99/19/0044

Die Bfin macht Normbedenken gegen § 21 Abs 3 FrG 1997 geltend. Sie vertritt die Auffassung, diese Regelung diskriminiere grundlos mündige Minderjährige gegenüber unmündigen Minderjährigen, aber auch mündige minderjährige Nicht-EWR-Bürger gegenüber mündigen minderjährigen EWR-Bürgern.

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