§ 75 Abs 1 FrG (Feststellungsbescheid über Bedrohung in einem vom Fremden bezeichneten Staat; keiner, wenn Entscheidung über die Frage der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat vorliegt)
§ 30 Abs 3 Satz 2 VwGG (aufschiebende Wirkung, Zuerkennung, schiebt auch eine Tatbestandswirkung auf)