§ 56 Abs 2 FrG 1997 (Abschiebung, Aufschub, längstens 1 Jahr; Unzulässigkeit oder Unmöglichkeit aus tatsächlichen Gründen; Abweisung eines Antrags allein wegen Rechtskraft eines Aufenthaltsverbots ohne Prüfung von Aufschiebungsgründen)
VwGH 05.03.1999, 98/21/0447