§ 35 Abs 2 FrG 1997 (Ausweisung bereits 8 Jahre rechtmäßig niedergelassener Fremder, Verurteilung von inländischem Gericht wegen Begehung einer strafbaren Handlung)
§ 10 Abs 2 Z 3 FrG 1997 (Versagung der Erteilung eines Einreise- oder Aufenthaltstitels wegen Gefährdung öffentlicher Interessen, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch Aufenthalt des Fremden)