§ 4 AsylG 1997 (Drittstaatsicherheit; ua Pflicht zur Auseinandersetzung mit der Aufenthaltsberechtigung des Asylwerbers im Drittstaat während des Asylverfahrens; Ungarn; Slowenien)
VwGH 06.07.1999, 98/01/0530
Der angef B setzt sich zwar mit der ungar Rechtslage zum Punkt „Aufenthaltsberechtigung während des AsylVerf“ (§ 4 Abs 2 AsylG) auseinander; er trifft jedoch ausgehend von einer unrichtigen Rechtsansicht keine Feststellungen zu der Frage, ob von der Möglichkeit, einer gegen eine negative E der erstinstanzl AsylBeh erhobenen „Berufung“ die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, von dem überprüfenden Gericht in einer solchen Weise Gebrauch gemacht wird, dass von einem (praktisch ausnahmslos) zuerkannten Recht auf Aufenthalt auch während des RechtsmittelsVerf ausgegangen werden kann (VwGH 21.04.1999, 98/01/0400). Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.