§ 37 Abs 2 FrG 1992 (Gefährdung im Heimatstaat, Gründe; politische Ansichten; Verurteilung wegen allgemein unter Strafdrohung stehender Handlung, politisches Delikt, schließt relevante Bedrohung nicht aus; unverhältnismäßige Strafe, unfaires Verfahren oder Rechtfertigung der Tat angesichts des Charakters des Regimes als Gründe für Vorliegen einer Bedrohung iSd Abs 2; Bestrafung wegen eines die Existenz des jugoslawischen Staates schützenden Straftatbestandes)