§ 36 Abs 2 Z 9 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot; Voraussetzungen; Vorliegen bestimmter Tatsachen; Eheschließung nur zum Zwecke der Erlangung bestimmter Bewilligungen; Leistung eines Vermögensvorteiles für diese Eheschließung)
§ 114 Abs 4 FrG 1997 (Übergangsbestimmungen; Außerkrafttreten von Aufenthaltsverboten, die beim VwGH oder VfGH angefochten sind; Voraussetzungen; nicht offensichtliche Grundlage des angefochtenen Bescheides auch im FrG 1997)