§ 54 Abs 1 FrG 1992 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung; Bedrohung nach § 37 Abs 1 oder 2 ; kein Anhaltspunkt, dass Leben des Bf iSd § 37 Abs 2 bedroht wäre, doch Bürgerkriegssituation, die auch ohne Zugehörigkeit des Bf zu bestimmter Gruppierung Gefährdung bedeuten kann)
VwGH 18.05.1999, 96/21/0037