§ 17 FrG (Ausweisung; Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung; unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet)
§ 19 FrG (Schutz des Privat- und Familienlebens; ausreichende Abwägung der privaten und familiären Interessen mit dem öffentlichen Interesse)
§ 29 Abs 1 FrG (Sichtvermerkspflicht für Drittstaatsangehörige, das sind Angehörige von EWR-Bürgern, die zwar Fremde, aber nicht EWR-Bürger sind)