§ 37 Abs 1 FrG (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung; Bürgerkrieg im Heimatstaat; Möglichkeit der Abschiebung etc in von eigener Bürgerkriegspartei kontrollierten Teil des Heimatstaates)
§ 54 Abs 1 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat)