§ 28 Abs 3 Z 4 FrG (Aufenthaltsberechtigung von EWR-Bürgern; Nachweis ausreichenden Unterhalts; Umfang der Nachweispflicht)
VwGH 10.06.1999, 95/21/0901
Zur Feststellung, dass der Bf nicht über ausreichende eigene Mittel zu seinem Unterhalt verfüge, durfte die bel Beh angesichts der Aussage des Bf im VerwVerf gelangen. Dort gab er näml an, derzeit in keinem Beschäftigungsverhältnis zu stehen und von den Unterstützungen seiner Familie zu leben. „Als meine Familie bezeichne ich meine Onkeln und Tanten, die österr. Staatsbürger sind und im Raume Bregenz wohnen“. Er gab weiters zu, derzeit keine Einkünfte zu beziehen und kein Vermögen zu besitzen. Wegen zivilrechtl Schwierigkeiten mit der Vermieterin habe er die Mietzahlungen eingestellt.