§ 114 Abs 4 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, beim VwGH oder VfGH angefochten; Außerkrafttreten mit Inkrafttreten des FrG, sofern der angefochtene Bescheid nicht auch in den Bestimmungen des FrG 1997 eine Grundlage fände; kein Parteiengehör zu möglicher Ermessensentscheidung nach der neuen Rechtslage, keine diesbezügliche Begründung im angefochtenen Bescheid, Nichtanwendung der Ausnahme)
VwGH 23.03.1999, 95/21/0756