§ 6 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Inlandsantragstellung, ausnahmsweise; weder bei bestehender Aufenthaltsberechtigung nach Asylgesetz noch bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen abweisenden Asylbescheid)
VwGH 23.03.1999, 95/21/0749
In diesem Zus ist es auch ohne Belang, ob der Bf gg den seinen AsylA abweisenden B des BMI Beschw an den VwGH erhoben habe und dieser mit Beschluss vom 20. 9. 1994 aufschiebende Wirkung zuerkannt worden sei. Nach der Rsp des VwGH käme selbst bei Vorliegen einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung nach dem AsylG 1991 im Grunde des § 13 Abs 2 iVm § 1 Abs 3 Z 6 AufG eine Antragstellung im Inland nicht in Betracht (VwGH 17.09.1998, 95/18/1002). Abw.