§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat (Liberia); Voraussetzungen; Darlegungspflicht der Gründe durch Fremden; Zwangsrekrutierung; Weigerung, Gefangene zu erschießen)
VwGH 10.06.1999, 95/21/0630
Der Fremde hat im Rahmen eines Feststellungsverf nach § 54 FrG das Bestehen einer aktuellen, also im Fall der Abschiebung des Fremden in den von seinem A erfassten Staat dort gegebenen, durch staatl Stellen zumindest gebilligten oder infolge nicht ausreichenden Funktionierens der Staatsgewalt nicht abwendbaren Bedrohung iSd § 37 Abs 1 und/oder Abs 2 FrG glaubhaft zu machen, wobei diese aktuelle Bedrohungssituation mittels konkreter, die Person des Fremden betreffender, durch entsprechende Bescheinigungsmittel untermauerter Angaben darzutun ist.