vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 12. 4. 1999, 95/21/0599 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2000/1405ZfV 2000, 595

§ 1 Abs 2 V der BReg BGBl 1994/1038 (vorläufiges Aufenthaltsrecht für nach dem 1. 7. 1993 eingereiste Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina; Einreise über Grenzkontrollstelle, Gestalten der Einreise; „Durchwinken“)

VwGH 12.04.1999, 95/21/0599

Dem Erfordernis, sich der Grenzkontrolle zu stellen, wird nur durch ein Tun des Fremden entsprochen; der Fremde hat von sich aus an der Grenzkontrollstelle an ein Grenzkontrollorgan zwecks Durchführung der Grenzkontrolle heranzutreten, auch wenn der Fremde vom Grenzkontrollorgan „durchgewunken“ wurde. Mangels Vornahme einer Prüfung der rechtlichen Zul des Übertritts in das Bundesgebiet durch zu einer solchen Kontrolle berufene österr Organe an einer Grenzkontrollstelle kommt in solchen Fällen die Verwirklichung des weiteren, kumulativ zu erfüllenden Tatbestandsmerkmals „und ihm … die Einreise gestattet wurde“ nicht in Betracht, da ein „Gestatten“ der Einreise ein entsprechendes Handeln des Grenzkontrollorgans im Rahmen der Grenzkontrolle bedingt. Abw.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!