§ 15 Abs 1 Z 1 bis 3 FrG 1992 (rechtmäßiger Aufenthalt; alternative Voraussetzungen)
§ 54 FrG 1992 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung)
§ 82 Abs 1 Z 4 FrG 1992 (nicht rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet, Verwaltungsübertretung; Nichtvorliegen eines der Tatbestände nach § 15 Abs 1 bis 3 ; Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgrund, Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr; keine Sachverhaltsfeststellungen)