§ 14b Abs 1 Z 1 FrPolG (Aufenthaltsverbot, nicht fristgerechte Ausreise, Verwaltungsübertretung; Möglichkeiten des Ausschlusses der Rechtswidrigkeit oder der Schuld)
§ 6 VStG (Notstand, Entschuldigungsgrund; Verstoß gegen Aufenthaltsverbot, Verhältnisse im Heimatstaat unmaßgeblich, Aufenthaltsverbot erfordert nur Ausreise aus Österreich, nicht Rückreise in Heimatstaat)