§ 75 Abs 1 BDG (Karenzurlaub, zwingende dienstliche Gründe; Beurteilung, Änderung der Rechtslage)
VwGH 26.05.1999, 99/12/0107
1. Eine Änd der maßgebenden Rechtslage, die es der Beh verwehren würde, das neue Ansuchen wegen entschiedener Sache zurückzuweisen, liegt dann vor, wenn sich nach Abw des ersten Ansuchens die ges Vorschriften, die tragend für die E gewesen sind, so geändert haben, dass sie, hätten sie bereits früher bestanden, eine anders lautende E ermöglicht hätten (VwGH 14.12.1994, 94/03/0067, mwN).