§ 3 Abs 2 Stmk UVS-G (Bestellung zum Mitglied des UVS; erstmalige, Rechtsanspruch eines Bundesbediensteten auf befristetes Dienstverhältnis zum Land)
§ 18 Abs 3 Stmk UVS-G (Bedienstete des Bundes, Bestellung zum Mitglied des UVS, Wiederbestellung, unbefristetes Dienstverhältnis; kein Rechtsanspruch auf Wiederbestellung, keine Parteistellung)