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VwGH 7. 7. 1999, 99/09/0026 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2000/1391ZfV 2000, 592

§ 43 Abs 2 BDG (Verhalten des Beamten, gesamtes; auch außerdienstliches)

VwGH 07.07.1999, 99/09/0026

Die Worte „in seinem gesamten Verhalten“ in § 43 Abs 2 BDG lassen den Schluss zu, dass hiedurch nicht nur das Verhalten im Dienst gemeint ist, sondern auch außerdienstl Verhalten, wenn Rückwirkungen auf den Dienst entstehen (vgl zB VwGH 24.02.1995, 93/09/0418, mwN). Abw.

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