§ 9 Abs 3 BLVG idF BGBl 1994/16 (Nebenleistungen, Einrechnung in Lehrverpflichtung, hier Schulschikurs)
VwGH 26.05.1999, 97/12/0338
§ 9 Abs 3 BLVG ist als Best zur Regelung der Dienstzeit des Lehrers derart auszulegen, dass jede Tätigkeit des Lehrers, die nicht schon unter die Abs 1 und 2 dieses Paragraphen idF BGBl 1994/16 fällt und vom Lehrer in einem Zusammenhang mit seiner schul Tätigkeit erbracht wird, als eine in die Lehrverpflichtung einzurechnende Nebenleistung iSd Abs 3 anzustehen ist (VwSlg 11.347/A, idS auch VwGH 16.12.1998, 93/12/0270). Abw.