§ 176 BDG (Universitätsassistenten, zeitlich begrenztes Dienstverhältnis, Umwandlung in Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit; Prüfung der Kriterien im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses; Notwendigkeit einer bestimmten Zahl von Fluktuationsdienststellen)
VwGH 26.05.1999, 97/12/0267