§ 21 Abs 1 Z 3 GehG (Auslandsaufenthaltszuschuss, durch den Aufenthalt im Ausland entstandene besondere Kosten; keine, Pensionsversicherung für Ehegattin)
§ 21 Abs 3 GehG (Auslandsverwendungszulage, Auslandsaufenthaltszuschuss, Bemessung, Billigkeit; teilweise Berücksichtigung des Mehraufwandes)