§ 25 Abs 1a PVG (Dienst, über die übliche Betreuungstätigkeit hinausgehende Tätigkeit auf Initiative des Dienstgebers; keine, hier Sitzung des Zentralausschusses)
§ 25 Abs 2 PVG (Tätigkeit des Personalvertreters, Ehrenamtlichkeit, keine gleichheitswidrige Benachteiligung)