§ 20 Abs 1 GehG (Aufwandsentschädigung; keine durch Dienstverrichtung entstandener Vermögensschaden, Verzicht auf Schadenersatz gegenüber Schädiger, Ausschluss von Regressforderungen des Dienstgebers
§ 2 Abs 1 DHG (Fahrlässigkeit des Dienstnehmers)
§ 3 Abs 4 DHG (Rückersatzanspruch, keiner, Ersatz ohne Einverständnis des Dienstgebers oder Urteil)