§ 175 Abs 3 BDG (Universitätsassistenten, Verlängerung des Dienstverhältnisses, aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen; keine, mangelnder Bedarf an Umwandlung in ein dauerhaftes Dienstverhältnis)
§ 175 Abs 3 BDG (Universitätsassistenten, Verlängerung des Dienstverhältnisses, aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen; keine, mangelnder Bedarf an Umwandlung in ein dauerhaftes Dienstverhältnis)