§ 51 Abs 1 Sbg FLG 1979 (Pflicht der Beh zur Überwachung der Agrargemeinschaften, bezüglich der Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen, der Einhaltung eines allfälligen Regelungsplanes, bezüglich der Verwaltung sowie allenfalls der Ausführung und Erhaltung der gemeinsamen wirtschaftl Anlagen)
VwGH 10.06.1999, 99/07/0054