§ 21 Abs 11 Nö BauO 1976 (Bauten außerhalb der Baufluchtlinien; Kleinbauten; keine Definition, Auslegung nach § 89 ; Größe, Erfordernisse des Wärme- oder Brandschutzes; Garage kein Kleinbau)
§ 87 Abs 1 Nö BauO 1976 (Bauland-Wohngebiet; Garagen, nur für Kfz mit Gesamtgewicht von 3,5 t)