§ 23 Abs 1 Krnt BauO 1996 (Parteien, Einwendungen; Antragsteller, Anrainer)
§ 23 Abs 2 Krnt BauO 1996 (Anrainer, Begriff; Eigentümer der Nachbargrundstücke; Inhaber von Anlagen, insb gewerblichen Betriebsanlagen auf Nachbargrundstücken oder nur durch Verkehrsfläche getrennten Grundstücken im Rahmen des Abs 4)