§ 22 Abs 3 Stmk BauG 1995 (Bauvorhaben aus den verpflichtend vorzulegenden Unterlagen nicht zu beurteilen; Beibringung weiterer Nachweise auf Verlangen der Baubehörde; Auflage zur Beibringung von Statiknachweisen bis Baubeginn nicht ausgeschlossen)
§ 26 Abs 1 Stmk BauG 1995 (Baubewilligung, Einwendungen, subjektive Rechte; taxative Aufzählung)