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VwGH 27.4.1999, 95/05/0167 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2000/1349ZfV 2000, 575

§ 36 Abs 1 Oö BauO 1994 (geringfügige Abweichungen vom Bebauungsplan; Bewilligung im Rahmen der Baubewilligung; kein Widerspruch zu öffentlichen Interessen oder Interessen nach ROG)

§ 36 Abs 2 Oö BauO 1994 (Abweichungen von Baufluchtlinien, maximal 50 cm)

§ 39 Abs 1 Oö BauO 1994 (Beginn der Bauführung, erst nach RK des Bewilligungsbescheides)

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