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VwGH 11. 11. 1998, 98/01/0152 (AUSKUNFTSPFLICHT)

JudikaturAUSKUNFTSPFLICHTZfV 2000/1346ZfV 2000, 575

Art 20 Abs 4 B-VG (Auskunftspflicht, nicht für Organe der Gesetzgebung; keine, Präsident des Nationalrates über Auslegung des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates)

Art 30 Abs 3 bis Abs 6 B-VG (Präsident des Nationalrates; ua Besorgung des parlamentarischen Hilfsdienstes, nur in diesem Rahmen Verwaltungstätigkeit, ansonsten Akte der Gesetzgebung)

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