§ 4 Abs 7 2. Satz AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Bundeshöchstzahl, Ausnahmebestimmung, Anspruch auf Leistungen nach AlVG; Begriff, auch Notstandshilfe, Sondernotstandshilfe etc, fehlende österreichische Staatsbürgerschaft kein Ausschluss von Leistungen)
§ 6 Abs 1 Z 2 bis 4 AlVG (Leistungen der Arbeitslosenversicherung)