§ 9 ArbVG (Kollektivvertrag; fachlicher Geltungsbereich; Vorhandensein zweier Betriebe oder zweier organisatorisch und fachlich abgegrenzter Betriebsabteilungen; ausreichende Feststellungen hiezu)
§ 60 AVG (Inhalt eines Bescheides; Begründung; Zusammenfassung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens; Feststellungen)