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VwGH 10. 6. 1999, 97/07/0040 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2000/1311ZfV 2000, 565

§ 4 Abs 2 lit a Tir AWG (Entsorgung von Abfällen, keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Menschen, keine unzumutbare Belästigung des Menschen, insbesondere durch Geruch, Lärm und Erschütterungen; Verunreinigung landwirtschaftlicher Flächen auch darunterfallend)

§ 19 Abs 1 Tir AWG (Nachbarn, Grundstückseigentümer im räumlichen Naheverhältnis, Möglichkeit der Beeinträchtigung iSd § 4 Abs 2 lit a)

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