§ 30 Abs 6 Oö BauO 1976 (freizuhaltende Grundflächen; Errichtung von mit Schutzdächern versehenen Abstellplätzen und Garagen; Subsidiarität gegenüber baurechtlichen Vorschriften oder Bebauungsplan)
§ 30 Abs 6 Oö BauO 1976 (freizuhaltende Grundflächen; Errichtung von mit Schutzdächern versehenen Abstellplätzen und Garagen; Subsidiarität gegenüber baurechtlichen Vorschriften oder Bebauungsplan)