§ 129 Abs 2 Wr BauO (Erhaltungspflicht)
§ 129 Abs 4 Wr BauO (Baugebrechen; Behebungsauftrag, angemessene Frist)
§ 129 Abs 6 Wr BauO (ebenso, Gefahr in Verzug; erforderliche Verfügungen und Sicherungsmaßnahmen ohne Anhörung der Partei auf deren Kosten, sofortige Vollstreckung; durchhängende Deckenuntersicht)