§ 29 Abs 5 Z 6 AWG (Abfallhandlungsanlage, Parteistellung im Genehmigungsverfahren; Nachbarn, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben; Zurückziehung der Einwendung, Verlust der Parteistellung)
§ 17 Abs 1 AVG (Recht auf Akteneinsicht, setzt Parteistellung voraus)