Art 139 Abs 1 B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Fahrverbotsverordnung, Busbahnhof, Shuttledienst, mangelndes subjektiv-öffentliches Recht)
VfGH 06.10.1999, V 93/97
Im vorliegenden Fall wird durch die mit IndivA der antragstellenden Ges bekämpfte V ein Fahrverbot in Wien 3, Busbahnhof Wien-Mitte, im Bereich zw Marxergasse und Gigergasse, für Fahrzeuge aller Art normiert. In den Busbahnhof einfahren dürfen Linienomnibusse, Omnibusse im Gelegenheitsverkehr mit Einfahrtsberechtigung sowie Fahrzeuge zum Zwecke der Ladetätigkeit und Taxis. Damit wird jedoch eine aktuelle Beeinträchtigung rechtl geschützter Interessen der antragstellenden Ges nicht bewirkt: