§ 13a AVG (Manuduktionspflicht, keine zur Berechnung einer Rechtsmittelfrist)
§ 39a AVG (Dolmetscher; diese Best regelt nicht den schriftlichen Verkehr mit der Behörde; kein Anspruch auf Verwendung einer fremdem Sprache im schriftl Verkehr)
§ 61 AVG (Rechtsmittelbelehrung, Angabe über Ausmaß der Frist, nicht über deren Berechnung)