§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerden unzulässige, Instanzenzugserschöpfung mangelnde; Berufung an UVS auch iA von Zahlungserleichterungen nach § 54b Abs 3 und § 54c VStG )
§ 54b Abs 3 VStG (Geldstrafe, Zahlungserleichterungen)
§ 54c VStG (Ausschluss eines ordentlichen Rechtsmittels; Anrufung des UVS nicht ausgeschlossen)