§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerden unzulässige; Legitimation keine; mangelnde Rechtspersönlichkeit einer Bürgerinitiative nach dem UVPG vor der öff Auflage des Vorhabens)
§ 47 Abs 1 VwGG (Kostenersatz; Anspruch der obsiegenden Partei gegenüber der unterlegenen Partei)