Art 8 B-VG (Staatssprache, deutsche Sprache)
§ 39a AVG (Dolmetscher; diese Best regelt nicht den schriftlichen Verkehr mit der Behörde; kein Anspruch auf Verwendung einer fremdem Sprache im schriftl Verkehr)
VwGH 30.09.1998, 98/02/0281
Art 8 B-VG (Staatssprache, deutsche Sprache)
§ 39a AVG (Dolmetscher; diese Best regelt nicht den schriftlichen Verkehr mit der Behörde; kein Anspruch auf Verwendung einer fremdem Sprache im schriftl Verkehr)
VwGH 30.09.1998, 98/02/0281