§ 2 Stmk LStVG 1964 (öffentliche Straße, Begriff; ungehinderte Benützung in langjähriger Übung; mindestens 10jähriger Gebrauch; in Zeitraum unmittelbar vor demFeststellungsverfahren; für dringendes Verkehrsbedürfnis; Begründung einer allfälligen Abkürzung des Weges in das Ortszentrum)
VwGH 21.01.1999, 97/06/0184