§ 5 Abs 4 StVO (Verweigerung des Aufsuchens der nächstgelegenen mit einem Alkomaten ausgestatteten Dienststelle; Vollendung des Deliktes; hiefür ist das tatsächliche Lenken oder der Verdacht des Lenkens unerheblich)
§ 99 Abs 1 lit b StVO (Übertretung; ebenso)