§ 24 Abs 1 StVG (Strafgefangener, Mitwirkung an der Erreichung der Zwecke des Strafvollzugs; Vergünstigungen auf Antrag)
§ 24 Abs 2 StVG (ebenso; Art der Vergünstigungen; keine Beeinträchtigung der Zwecke des Strafvollzuges)
§ 24 Abs 3 StVG (ebenso; Entscheidung des Anstaltsleiters, taxative Aufzählung der in die Zuständigkeit des Anstaltsleiters fallenden Begünstigungen; ua Benutzung eigener Fernseh- oder Radioapparate; subjektives Recht)