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VwGH 12. 3. 1999, 96/19/3206 (MENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 8)

JudikaturMENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 8ZfV 2000/1118ZfV 2000, 474

(familiäre und private Beziehungen, Verhältnismäßigkeit des Eingriffes; Staatsbürger des Aufenthaltsstaates; Familienleben im gemeinsamen Heimatstaat; Aufenthalt im Bundesgebiet)

VwGH 12.03.1999, 96/19/3206

Nach der Jud des EGMR ist bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in familiäre und private Beziehungen zum einen darauf Bedacht zu nehmen, ob das Familienleben des betroffenen Fremden ohne große Hindernisse in seinem Heimatland fortgeführt werden kann (EGMR 28.05.1985, 15/1983/71/107-109, Fall Abdulaziz gg Vereinigtes Königreich, EuGRZ 1985/567; 28.11.1996, 73/1995/579/665, Fall Ahmut gg Niederlande, ÖJZ 1997/22; 29.01.1997, 112/1995/618/708, Fall Bouchelkia gg Frankreich, ÖJZ 1998,5), was insbesondere dann der Fall ist, wenn die Angehörigen, mit denen das geschützte Familienleben weitergeführt werden sollte, über die Staatsbürgerschaft des Fremden verfügten. Handelte es sich bei den Angehörigen aber um Staatsbürger des Aufenthaltsstaates, erachtete der EGMR eine Verletzung des Art 8 MRK als gegeben, wenn die Angehörigen zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit (zB Kinder aufgrund ihres Alters) fortdauernden Kontakt mit dem Fremden benötigten (EGMR 21.06.1988, 3/1987/126/177, Fall Berrehab gg die Niederlande, ÖJZ 1989, 3) und wenn im Heimatland des Fremden ein gemeinsames Familienleben nicht ohne Schwierigkeiten geführt werden konnte (EGMR 26.03.1992, 55/1990/246/317, Fall Beljoudi gg Frankreich, ÖJZ 1992, 33). Bei der Bewertung der Zulässigkeit des Eingriffes wurde auch Augenmerk darauf gerichtet, ob die vorhandenen Familienbande zu Staatsbürgern des Aufenthaltsstaates während einer rechtmäßigen Niederlassung des Fremden begründet wurden oder nicht und ob sich im Falle einer Unrechtmäßigkeit der Niederlassung der Fremde dieser „Unsicherheit“ seines weiteren rechtlichen Schicksals bewusst sein musste (vgl EGMR 29.01.1997, 112/1995/618/708, Fall Bouchelkia gg Frankreich, ÖJZ 1998, 5; sowie zuletzt 19.02.1998, 154/1996/773/974, Fall Dalia gg Frankreich, ÖJZ 1998,937).

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