§ 45 Abs 3 OÖ KAG (Aufnahme von Personen in die Sonderklasse; Kostenersatz durch jene Angehörige, die die Aufnahme verlangt haben, Aufklärungsverpflichtung)
VwGH 12.04.1999, 99/11/0003
Das betreffende Formblatt trägt Namen und Geburtsdatum des Vaters des Bf und hat folgenden Wortlaut: